Finanzstraf- und Verfahrensrecht

Ein wesentlicher Fokus unserer langjährigen steuerlichen Beratungsleistungen betrifft das Finanzstraf- und Verfahrensrecht:

  • Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen (sowohl für unsere Klientinnen und Klienten als auch unterstützend für Berufskolleginnen und -kollegen)
  • Vertretung bei haftungsweiser Inanspruchnahme (zB Bekämpfung von Haftungsbescheiden)
  • Rechtsmittelführung (bis zur Verfassung von Verwaltungsgerichtshofbeschwerden)
  • Klärung von Fragen zur Offenlegungspflicht, Berichtigungspflicht, Verjährung, etc
  • Beratung im Zusammenhang mit Selbstanzeigen
  • Verfassen und prozessuale Durchsetzung von Selbstanzeigen und schriftlichen Rechtfertigungen
  • Betreuung von finanzstrafrechtlichen Prüfungen, Akteneinsicht, Erwirkung von Einstellungen, Verfahrensbeschleunigung, etc
  • Vertretung bei Zwangsmaßnahmen (Sicherstellungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme, Kontoöffnungen, etc)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Verbandsverantwortlichkeit
  • Erstellung von Gutachten in Finanzstrafverfahren (zB Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages, Wirksamkeit von Selbstanzeigen, etc)
  • Finanzstrafrechtliches Risikomanagement und Prävention für Klienten, Manager, Organe etc
  • abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Gesamtbereinigung
  • Übernahme von Verfahrenshilfen
  • Vertretung im Finanzstrafverfahren vor den Finanzstrafbehörden und vor dem Spruchsenat
  • Unterstützung von Rechtsanwälten bei der Vertretung im Finanzstrafverfahren vor den Schöffensenaten der Landesgerichte und dem Obersten Gerichtshof

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