Finanzstraf- und Verfahrensrecht
Ein wesentlicher Fokus unserer langjährigen steuerlichen Beratungsleistungen betrifft das Finanzstraf- und Verfahrensrecht:
- Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen (sowohl für unsere Klientinnen und Klienten als auch unterstützend für Berufskolleginnen und -kollegen)
- Vertretung bei haftungsweiser Inanspruchnahme (zB Bekämpfung von Haftungsbescheiden)
- Rechtsmittelführung (bis zur Verfassung von Verwaltungsgerichtshofbeschwerden)
- Klärung von Fragen zur Offenlegungspflicht, Berichtigungspflicht, Verjährung, etc
- Beratung im Zusammenhang mit Selbstanzeigen
- Verfassen und prozessuale Durchsetzung von Selbstanzeigen und schriftlichen Rechtfertigungen
- Betreuung von finanzstrafrechtlichen Prüfungen, Akteneinsicht, Erwirkung von Einstellungen, Verfahrensbeschleunigung, etc
- Vertretung bei Zwangsmaßnahmen (Sicherstellungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme, Kontoöffnungen, etc)
- Beratung im Zusammenhang mit der Verbandsverantwortlichkeit
- Erstellung von Gutachten in Finanzstrafverfahren (zB Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages, Wirksamkeit von Selbstanzeigen, etc)
- Finanzstrafrechtliches Risikomanagement und Prävention für Klienten, Manager, Organe etc
- abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Gesamtbereinigung
- Übernahme von Verfahrenshilfen
- Vertretung im Finanzstrafverfahren vor den Finanzstrafbehörden und vor dem Spruchsenat
- Unterstützung von Rechtsanwälten bei der Vertretung im Finanzstrafverfahren vor den Schöffensenaten der Landesgerichte und dem Obersten Gerichtshof