Steuerrechtsberatung

Unsere Beratungsleistungen im Bereich des qualifizierten Steuerrechts umfassen primär:

  • Führung von Rechtsmitteln in Abgabenverfahren
  • Vertretung in Finanzstrafverfahren
  • Verfassung von Verwaltungsgerichtshofbeschwerden

Wir beraten Sie aber – bei Überschneidungen mit unseren Kernkompetenzen – auch in den verwandten Rechtsgebieten des Steuerrechts (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Unterhaltsrecht, Mietrecht, Gewerberecht, Insolvenzrecht, Gemeinschaftsrecht, Vereinsrecht etc).

Das hierfür erforderliche Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung stellen wir unseren Klienten gerne zur Verfügung.

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